Meine Kanzlei betreut Sie gern in den üblichen Rechtsfeldern:
- Allgemeines Vertragsrecht
- Prüfung von Verträgen
- Geltendmachung und Abwehr zivilrechtlicher Forderungen, unberechtigter Forderungen von Vertragspartnern
- Gesamtschuldnerausgleich bei gemeinsamen Kredit- und Darlehensverpflichtungen
- Auseinandersetzung vom Miteigentum an Immobilien