Ein Schwerpunkt meiner Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im Familienrecht. Die Fachanwaltschaft für das Familienrecht wurde mir im Jahr 1999 verliehen.
Das Familienrecht ist ein hochkomplexer Themenbereich mit meist sehr weitreichenden Folgen für die Beteiligten bis hinein in andere Rechtsgebiete wie z.B. das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht, das Mietrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Arbeitsrecht .
Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass die Suche nach Brücken und Verständigung vielfach möchlich ist und Kosten für die Beteiligten in Grenzen halten kann.
Das Familienrecht beinhaltet u.a. die folgenden Bereiche:
1. Ehescheidungen
2. Aufhebung von Lebenspartnerschaften
3. Zugewinnausgleich
4. Versorgungsausgleich
5. Umgangs- und Sorgerecht für Kinder
6. Vermögensauseinandersetzungen von Ehe/Lebenspartnern
7. Vorbereitung und Überprüfung von Eheverträgen
8. Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
9. Kindesunterhalt
10. Elternunterhalt
11. nichteheliche Lebensgemeinschaften