Kosten und Abrechnung

Guter Rat ist nicht teuer, er verschafft Ihnen Klarheit. Eine gute Vertretung macht sich für Sie “bezahlt”. Aufgrund des Anwaltsvertrages schulden Sie die Gebühren, die Ihnen aber gegebenenfalls wie folgt erstattet werden:

1. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt vertragsgemäß die Kosten, wir rechnen dann direkt mit ihr ab.

2.  Sie erhalten Beratungshilfe ( direkt beim Gericht für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte ) oder Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe ( für die gerichtliche Vertretung durch Rechtsanwälte), weil Sie ein geringes Einkommen und Vermögen haben. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Verfahrenskostenhilfe. Hier können Sie die Hinweise zur Beantragung und den Antrag downloaden.

3.  Die Kosten und Gebühren sind Ihnen von der Gegenseite ganz oder teilweise zu erstatten, wir helfen bei der Ausgleichung.

4.  Sie sind Selbstzahler: für Beratungen in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbaren wir zu Beginn des Gesprächs ein angemessenes Honorar,  bei Vertretungen rechnen wir nach dem Gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch betragen für Verbraucher max. 190,00  € zzgl. Umsatzsteuer.

Zurück zur Startseite

Teilen (Verbindung zu den Plattformen erst bei Klick - DSGVO konform)