Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der am Arbeitsverhältnis unmittelbar beteiligten Personen, insbesondere der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind in ihrer Arbeit unselbständig. Sie stehen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste einer anderen natürlichen oder juristischen Person.

Dieser Person sind die Arbeitnehmer zur Arbeit nach dessen vertragsgemäßen Weisungen verpflichtet. In den meisten Fällen stehen sie auch in einem wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber, der aus diesem Grund auch besondere Verpflichtungen eingeht. Anders als freiberuflich Tätige tragen Arbeitnehmer nicht das Risiko der Akquise von Aufträgen und des Verkaufs des Produkts bzw. der Dienstleistung.

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